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Allgemeine Bedingungen und Konditionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
1 Toppers Movers: Vertragspartner des Umzugsvertrags mit dem Auftraggeber und Verwender dieser allgemeinen Bedingungen im Sinne von Artikel 6:231 Buchstabe b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2 Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftrag Expresszustellungsunternehmen bestellt die Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen von Expresszustellungsunternehmen und Vertragspartner von Toppersverhuizers im Sinne von Artikel 6:231 sub c des Zivilgesetzbuches.
3 Parteien: Expresszustellungsunternehmen und Kunde gemeinsam.
4 Umzugsgut: Gegenstände, die sich in einem überdachten oder nicht überdachten Raum befinden und zur Ausstattung dieses Raumes bestimmt sind und als solche bereits benutzt werden, mit Ausnahme der Gegenstände, die nach allgemeiner Auffassung nicht zum gewöhnlichen Inhalt dieses Raumes gehören und zum Umzug bestimmt sind, es sei denn, dass im Umzugsvertrag eine Ausnahme vereinbart worden ist.
5 Umzugsvereinbarung: die Vereinbarung zwischen Expresszustellungsunternehmen und Auftraggeber, auf deren Grundlage Toppersverhuizers gegen Bezahlung durch den Auftraggeber Dienstleistungen erbringt oder Tätigkeiten ausführt, einschließlich der Beförderung von Umzugsgut innerhalb eines Gebäudes und/oder auf der Straße.
Schriftlich: In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff "schriftlich" auch die Kommunikation per E-Mail, Fax oder auf digitalem Wege, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend gewährleistet sind.
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge von ExpresszustellungsunternehmenUmzüge, die einen Transport innerhalb eines Gebäudes beinhalten, Umzüge, die einen reinen Straßentransport beinhalten, und Umzüge, die eine Kombination davon beinhalten, und sofern sie innerhalb, von oder nach den Niederlanden stattfinden, es sei denn, diese Anwendbarkeit ist ausdrücklich ganz oder teilweise schriftlich ausgeschlossen oder es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie von Expresszustellungsunternehmen werden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
3. Wenn durch Expresszustellungsunternehmen Wenn Toppersverhuizers für einen kurzen oder längeren Zeitraum, stillschweigend oder nicht, Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen zulässt, berührt dies nicht sein Recht, die sofortige und strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen. Der Arbeitgeber kann aus der Art und Weise, in der Toppersverhuizers diese Bedingungen anwendet, keine Rechte ableiten.
4. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit ExpresszustellungsunternehmenFür die Durchführung müssen Dritte einbezogen werden. Diese Dritten können sich gegenüber dem Kunden auf die vorliegenden Bedingungen, einschließlich etwaiger Haftungsbeschränkungen, berufen.
5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung mit Expresszustellungsunternehmen im Widerspruch zu einer zwingenden Bestimmung des Gesetzes oder einer anwendbaren Rechtsvorschrift stehen sollte, wird die betreffende Bestimmung hinfällig und durch eine gültige und anwendbare Bestimmung ersetzt. Expresszustellungsunternehmen neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung zu bestimmen.
6. Im Falle eines Konflikts zwischen und/oder Abweichungen vom Inhalt eines zwischen dem Kunden und Expresszustellungsunternehmen Wenn der abgeschlossene Vertrag und die vorliegenden Bedingungen nicht eingehalten werden, ist der Inhalt des Vertrags maßgebend. Vereinbarte Abweichungen gelten nie für mehr als einen Auftrag, es sei denn, sie werden wiederholt schriftlich bestätigt.
1. Unter Expresszustellungsunternehmen Die Angebote sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme. Expresszustellungsunternehmen behält sich das Recht vor, sein Angebot sofort nach Annahme durch den Kunden zurückzuziehen.
2. Die im Angebot enthaltenen Preise werden angepasst um Expresszustellungsunternehmen auf der Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen und Daten, wie z. B. die Umzugsentfernung, das Volumen des Umzugsguts, die Art der Wohnung, die Höhe der Wohnung, das mögliche Vorhandensein eines Aufzugs, die Zugangswege und (gegebenenfalls) das Gewicht des Umzugsguts. Der Auftraggeber versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass er alle für die Planung, Durchführung und Abwicklung des Auftrages wesentlichen Informationen und Daten geliefert hat.
3. Aus dem Angebot muss gegebenenfalls klar hervorgehen, ob der angebotene Preis die folgenden Dienstleistungen/Arbeiten/Gegenstände umfasst:
a. Be- und Entladen der Umzugskartons;
b. Einpacken und Auspacken von Kisten und Verschlägen;
c. Möbel, wie z. B. Schränke, auseinander- und wieder zusammenbauen;
d. das Abnehmen, Abnehmen, Anbringen und/oder Aufhängen von Lampen, Vorhängen, Bodenbelägen, Herden, Kaminen, Sanitäreinrichtungen, (elektronischen) Geräten und allem, was sonst noch an oder auf den Decken, Wänden und Dächern angebracht ist;
e. Lieferung und/oder Verwendung von Umzugskartons sowie die Frage, ob der Kunde die Umzugskartons nach dem Umzug für seinen eigenen Gebrauch behalten darf oder sie zurückgeben muss;
f. Kosten für (zusätzliche) Versicherungen.
4. Expresszustellungsunternehmen schließt elektronische Geräte, Sanitäranlagen, Kamine, Herde und dergleichen nur dann an und ab, wenn dafür keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind und nur insoweit, als dies im Angebot zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.
5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die in den Angeboten von Expresszustellungsunternehmen ausschließlich der Benutzung von Fähren und Schiffen, der zu entrichtenden Mautgebühren, der Grenz- und Zollgebühren sowie der Kosten, die durch unvorhergesehene Maßnahmen zur Erhaltung oder Auslieferung des Umzugsgutes angemessenerweise entstehen.
6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die in den Angeboten von Expresszustellungsunternehmen einschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
7. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet Expresszustellungsunternehmen einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises nicht auszuführen.
8. Die Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kann eine Vereinbarung mit Expresszustellungsunternehmen Der Umzugsvertrag kommt erst nach der (digitalen) Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Das angenommene Angebot gilt als genaue und vollständige Wiedergabe des Umzugsvertrags. Das Zustandekommen des Umzugsvertrags kann sich auch aus anderen Tatsachen und Umständen ergeben, zum Beispiel wenn Expresszustellungsunternehmen beginnt auf Wunsch des Kunden mit der Durchführung der Arbeiten.
2. Etwaige spätere Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen mit Mitarbeitern und/oder Dritten, die für Expresszustellungsunternehmen, Bindung Expresszustellungsunternehmen nur, wenn sie verwendet werden von Expresszustellungsunternehmen schriftlich bestätigt worden sind.
(1) Haben sich die Parteien auf eine Vorauszahlung geeinigt, ist die Durchführung der Vereinbarung durch Expresszustellungsunternehmen Darüber hinaus wird die vereinbarte Vorauszahlung erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung geleistet.
2. Expresszustellungsunternehmen hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird hiermit ausgeschlossen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, Daten, Dokumente und/oder Materialien jeglicher Art, die Expresszustellungsunternehmen nach seiner Auffassung für die ordnungsgemäße Ausführung des erteilten Auftrags erforderlich ist, rechtzeitig in der von der Kommission vorgeschriebenen Form Expresszustellungsunternehmen in der gewünschten Form und in der von der Kommission festgelegten Weise Expresszustellungsunternehmen gewünschte Art zu Expresszustellungsunternehmen um sie verfügbar zu machen.
4. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Informationen, die er der Expresszustellungsunternehmen Informationen, Daten und Unterlagen, die ihm zur Ausführung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden, oder um Expresszustellungsunternehmen Material zur Verfügung gestellt.
1. Wurde für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Auftrag auszuführen ist, so handelt es sich dabei niemals um eine Frist, es sei denn, diese Frist wurde ausdrücklich und schriftlich als Frist bezeichnet.
2. Wenn Expresszustellungsunternehmen den Umzugsvertrag nicht fristgerecht oder verspätet erfüllt, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz- oder Minderungsansprüchen. Der Arbeitgeber muss Expresszustellungsunternehmen In diesem Fall hat der Beförderer eine schriftliche Inverzugsetzung vorzunehmen und eine angemessene Frist anzubieten, um den Umzugsvertrag doch noch zu erfüllen.
3. Es kann zu Verspätungen kommen, u. a. aufgrund von Verspätungen des Umzugsunternehmens, Verkehrsstaus, schlechten Wetterbedingungen oder falsch geparkten Fahrzeugen. Expresszustellungsunternehmen haftet nicht dafür und die Kosten für die Wartezeit gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Zeitpunkt des Beginns der Umzugsarbeiten ist in einem Zeitblock anzugeben, um Krankheiten, Staus oder sonstige Verzögerungen möglichst auszuschließen. Expresszustellungsunternehmen haftet jedoch nicht für Schäden, die durch eine Verzögerung der Startzeit entstehen.
5. Nach 8 aufeinanderfolgenden Arbeitsstunden wird ein Zuschlag zum Stundensatz in Verbindung mit einer Unregelmäßigkeitsvergütung erhoben.
6. Die Arbeitsstunden werden in ganzen Stunden berechnet und aufgerundet.
7. Für Umzugsdienste gilt eine Mindestarbeitszeit von drei Stunden, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
1. Möchte der Kunde einen Auftrag stornieren, gelten folgende Stornogebühren: a. Aufträge können bis zu 14 Kalendertage vor dem geplanten Umzugsdatum kostenlos storniert werden; b. wird ein Auftrag weniger als 14 Kalendertage vor dem geplanten Umzugsdatum storniert, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Stornogebühr zu zahlen. Expresszustellungsunternehmen c. wird ein Auftrag weniger als 7 Kalendertage vor dem geplanten Abholtermin storniert, so hat der Kunde eine Entschädigung von
Expresszustellungsunternehmen von 50% des angebotenen Betrags; d. wenn ein Auftrag weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Abholtermin storniert wird, schuldet der Kunde den vollen angebotenen Betrag an Expresszustellungsunternehmen fällig.
2. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden Expresszustellungsunternehmen auf Wunsch und in Absprache mit dem Auftraggeber die Übertragung von noch auszuführenden Arbeiten an Dritte zu veranlassen. Wenn die Übertragung des Werkes für Expresszustellungsunternehmen Sind die Arbeiten mit zusätzlichen Kosten verbunden, so werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Rechnungen mittels PIN-Zahlung unmittelbar nach dem Umzug. Wurde die Zahlung nach Erhalt einer Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu einem vom Auftraggeber festgelegten Termin zu erfolgen. Expresszustellungsunternehmen in der Art und Weise anzugeben, in der sie in Rechnung gestellt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
3. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug ist, schuldet er Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den fälligen Betrag, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Handelszinssatz. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten Expresszustellungsunternehmen In diesem Fall schuldet der Kunde eine Entschädigung von mindestens 15% des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150,00 €. In diesem Fall schuldet der Kunde eine Entschädigung von mindestens 15% des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150,00 €. Für Verbraucher ist dies ein Prozentsatz von mindestens 5% mit einem Mindestbetrag von 40,00 €. Wenn die tatsächliche Expresszustellungsunternehmen Übersteigen die entstandenen und noch entstehenden Kosten diesen Betrag, so sind sie ebenfalls erstattungsfähig.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Umschuldung oder des Zahlungsaufschubs des Kunden oder eines entsprechenden Antrags werden die Forderungen von Expresszustellungsunternehmen und die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Expresszustellungsunternehmen sofort fällig und zahlbar.
5. Wenn der Kunde, aus welchem Grund auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen gegen Expresszustellungsunternehmen Hat der Kunde ein Recht auf Verrechnung, so verzichtet er auf das Recht zur Verrechnung. Der vorgenannte Verzicht auf das Recht auf Verrechnung gilt auch, wenn der Kunde einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder in Konkurs geht.
6. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Verhältnisse am und um den Standort, einschließlich der Parkplätze, Transportflächen, Genehmigungen und Befreiungen für die Umzugswagen, Umzugsaufzüge und das Personal, soweit zutreffend, so zu gestalten, dass der Auftrag unter zumutbaren Bedingungen ausgeführt werden kann. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Genehmigungen und Befreiungen rechtzeitig bei der örtlichen Behörde zu beantragen.
2. Der Kunde ist verpflichtet Expresszustellungsunternehmen bei Abschluss des Umzugsvertrags auf Gegenstände des Umzugsguts hinweisen, die gefährlich und/oder schädlich für Personen oder die Umwelt sein können. Der Kunde muss Expresszustellungsunternehmen sie über die Art der Gefahr und erforderlichenfalls über die Folgen des Unfalls zu informieren. Expresszustellungsunternehmen zu treffende Vorsichtsmaßnahmen.
3. Der Auftraggeber haftet für alle vernünftigerweise anfallenden und zurechenbaren Kosten und Schäden, die sich aus der Beförderung von gefährlichen und/oder schädlichen Gütern ergeben. Expresszustellungsunternehmen behält sich das Recht vor, gefährliche und/oder schädliche Gegenstände zu entfernen, die Expresszustellungsunternehmen bei Vertragsabschluss nicht, unrichtig oder unvollständig informiert wurde, die Waren nicht zu bewegen oder sie jederzeit und an jedem Ort abzuladen, um sie unschädlich zu machen oder sie zu vernichten oder auf Kosten des Käufers vernichten zu lassen. Dies, ohne dem Auftraggeber eine Entschädigung zahlen zu müssen.
4. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet Expresszustellungsunternehmen dem Lieferanten zu melden, welche Gegenstände unter den Umzugsgütern einen Wiederbeschaffungswert von mehr als 5.000,00 € haben.
5. Expresszustellungsunternehmen behält sich das Recht vor, Gegenstände nicht zu transportieren, wenn dies eine Gefahr für das Personal darstellen kann, wie z.B. schwere Tresore, Betonmöbel und Klaviere, es sei denn, es wurde im Umzugsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass diese Gegenstände zum Umzugsgut gehören und mitgenommen werden.
6. Das Umzugsgut ist vom Auftraggeber selbst transportfähig zu verpacken, es sei denn, im Umzugsvertrag ist vorab etwas anderes vereinbart. Kleine Gegenstände sind vorab in geschlossenen Kartons zu verpacken, und der Inhalt z. B. eines Umzugskartons ist so zu verpacken, dass sich lose Teile nicht gegenseitig beschädigen können. Expresszustellungsunternehmen haftet nicht für Schäden an Materialien, die der Kunde im Voraus selbst verpackt hat, sofern Expresszustellungsunternehmen sich vor dem Transport davon überzeugen kann, dass das Material unbeschädigt ist und ausdrücklich darauf hinweist, dass das Material für den Transport verpackt ist.
7. Beim Heben mit Seil und Flaschenzug ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter von Expresszustellungsunternehmen der Traverse/des beweglichen Hakens und es muss ein freier Durchgang für die zu entfernenden Gegenstände vorhanden sein. Der Kunde muss dafür sorgen, dass dies der Fall ist.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bedingungen am und um den Umzugsort, einschließlich der Park- oder Transportflächen, für den/die Umzugsaufzug/e so zu gestalten, dass Expresszustellungsunternehmen in zumutbarer Weise in die Lage versetzt wird, den Auftrag unentgeltlich und zu annehmbaren Bedingungen auszuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den baulichen Zustand der Räumlichkeiten, insbesondere der Balkone und/oder Geländer, zu beachten, um mit dem/den Umzugsaufzug/en kostenlos arbeiten zu können und gegebenenfalls Schutz oder Verstärkung anzubringen.
9. Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Genehmigungen und Befreiungen nicht rechtzeitig einholt oder die sonstigen Verpflichtungen, die sich für den Auftraggeber aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nicht einhält, gehen alle Kosten und Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, zu seinen Lasten. Expresszustellungsunternehmen auf Kosten des Kunden entstehen. Auch die Expresszustellungsunternehmen gegebenenfalls das Recht, den Auftrag zu stornieren und dem Kunden den angegebenen Betrag in Rechnung zu stellen.
10. Alle Kosten und Schäden, die sich aus einem in diesem Artikel beschriebenen Umstand ergeben, müssen sofort an dem Tag, an dem sie entstehen, beglichen werden.
1. Expresszustellungsunternehmen haftet für Mängel bei der Ausführung des Auftrags nur insoweit, als sie auf die Nichteinhaltung durch Expresszustellungsunternehmen der Sorgfalt, des Fachwissens und der Professionalität, auf die bei der Ausführung der Arbeiten im Rahmen des betreffenden Auftrags vertraut werden kann.
2. Wenn Expresszustellungsunternehmen Sollte das Unternehmen für einen Schaden haften, so beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und höchstens auf den Betrag, den der Versicherer des Unternehmens zahlt. Expresszustellungsunternehmen die in dem betreffenden Fall zu leistende Zahlung. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich:
a. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich diese Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht.
b. alle angemessenen Kosten, die für die Behebung der mangelhaften Leistung von Expresszustellungsunternehmen die Vereinbarung, es sei denn, sie halten sich nicht an die Vereinbarung. Expresszustellungsunternehmen zugeschrieben werden kann.
c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten unmittelbaren Schadens geführt haben.
3. Expresszustellungsunternehmen ist in keiner Weise haftbar für: a. Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Expresszustellungsunternehmen von unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist, die vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt wurden;
b. Schäden an oder durch natürliche Personen, wie z.B. den Auftraggeber selbst, die aus eigenem Antrieb oder auf Wunsch des Auftraggebers beim Umzug helfen;
c. Schäden, die sich aus einer anderen als der in der Vereinbarung vorgesehenen Art der Ausführung des Umzugsvertrags ergeben, einschließlich der Art und Weise, in der das Umzugsgut zu verpacken ist Expresszustellungsunternehmen vorgeschlagene Methode;
d. Schäden, die durch oder an den Umzugsaufzügen verursacht werden; e. das Vorhandensein von Gegenständen unter den Umzugsgütern, für die ExpresszustellungsunternehmenWäre er vom Auftraggeber über deren Anwesenheit und Art informiert worden, hätte er besondere Maßnahmen ergriffen;
f. Schäden, die durch Auslaufen, Entleeren oder Schmelzen anderer zum Hausrat gehörender Gegenstände verursacht werden;
g. Schäden, die durch das Absterben von Pflanzen verursacht werden;
h. Schäden, die durch das Abhandenkommen von Bankpapieren, Geldinstrumenten, Edelmetallen, Münzen und Medaillen, Edelsteinen, Perlen, Dokumenten und Briefmarkensammlungen entstehen, es sei denn, der Kunde hat diese Gegenstände zu Beginn des Umzugs unter Angabe von Menge und Wert gesondert übergeben. Expresszustellungsunternehmen ausgehändigt hat;
i. das Nichtfunktionieren oder die Fehlfunktion elektrischer, elektronischer oder mechanischer Geräte nach dem Umzug.
j. Risiken oder Schäden, für die Expresszustellungsunternehmen dem Kunden geraten, ihn aufgefordert oder verpflichtet hat, eine (zusätzliche) Versicherung abzuschließen, und welche Versicherung der Kunde nicht abgeschlossen hat;
k. Schäden an Pflanzen, Aquarien, Tieren, Treppen, Antiquitäten und Fußböden.
4. Expresszustellungsunternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Personenschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsstillstand und Schäden infolge von Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Liefer- oder Fertigstellungsfristen.
5. Für den Fall, dass der Auftraggeber in Erfüllung des Umzugsvertrages Material liefert oder Handlungen vornimmt, die Expresszustellungsunternehmen vorschreibt oder zur Verfügung stellt, dann Expresszustellungsunternehmen für die ordnungsgemäße Durchführung oder Anwendung verantwortlich, aber niemals für die Unversehrtheit oder Eignung des Geräts oder der Arbeitsweise selbst.
6. Das Anheben und/oder die Verwendung einer Traverse/eines Hakens erfolgt auf Risiko des Kunden. Alle Schäden, die durch das Heben entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
7. Der Kunde hat eine Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Fall, wenn der Schaden nachweislich verursacht wird durch Expresszustellungsunternehmen.
8. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Expresszustellungsunternehmen.
1. Im Falle eines Schadens muss der Kunde diesen Schaden in Anwesenheit der Mitarbeiter von Expresszustellungsunternehmender den Umzug durchführt, zu informieren und dies schriftlich festzuhalten. Die Haftung der Expresszustellungsunternehmen erlischt nach dem Ausscheiden der Mitarbeiter von Expresszustellungsunternehmen oder wenn sie nicht schriftlich festgelegt wurde. Darüber hinaus muss jeder Schaden innerhalb von 24 Stunden schriftlich an die Hauptgeschäftsstelle von Expresszustellungsunternehmen.
2. Im Falle einer Beschädigung muss der Kunde immer den Original-Kaufbeleg für den beschädigten Artikel einsenden. Liegt der Originalbeleg nicht vor, muss der Kunde einen Wertnachweis beim Lieferanten anfordern.
In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer Expresszustellungsunternehmen Die Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist auf ein Jahr nach Beendigung des jeweiligen Auftrags, aus dem der Schaden entstanden ist, begrenzt. In diesem Zusammenhang müssen Mängel oder Schäden, die der Kunde nach der Lieferung feststellt, dem Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Expresszustellungsunternehmen Der Kunde muss schriftlich benachrichtigt werden. Alle Folgen einer unterlassenen unverzüglichen Meldung gehen auf das Risiko des Kunden.
Der Kunde stellt sicher, dass Expresszustellungsunternehmen für alle Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags einen Schaden erleiden und deren Ursache dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Wenn Expresszustellungsunternehmen Sollte ein Dritter aus diesem Grund Ansprüche gegen den Kunden geltend machen, ist der Kunde verpflichtet Expresszustellungsunternehmen den Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift, dann ExpresszustellungsunternehmenDer Kunde ist berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden auf Seiten der Expresszustellungsunternehmen Die Kosten und das Risiko für die Nutzung der Dienste durch den Kunden und Dritte gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, einer Verpflichtung nachzukommen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, den sie nicht verschuldet haben und für den sie aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder der allgemein anerkannten Praxis nicht verantwortlich gemacht werden können.
2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der rechtlichen Definition und Auslegung des Begriffs alle äußeren Ursachen verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar sind und auf Expresszustellungsunternehmen keinen Einfluss ausüben können, sondern die Expresszustellungsunternehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Streiks in der Firma von ExpresszustellungsunternehmenKrankheit und/oder Behinderung, Epidemie und/oder Pandemie, Brand, Krieg, Mobilmachung, Überschwemmung und andere Naturkatastrophen.
3. Expresszustellungsunternehmen ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, nach dem Zeitpunkt eintritt, an dem Expresszustellungsunternehmen seinen Verpflichtungen hätte nachkommen müssen.
4. Die Parteien können die sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert diese Frist länger als 2 Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, den Auftrag aufzulösen, ohne der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.
5. Soweit Expresszustellungsunternehmen seine Verpflichtungen aus dem Auftrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, dann Expresszustellungsunternehmen berechtigt, den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Auftrag handeln würde.
1. Im Falle einer Liquidation des Auftraggebers und/oder einer (beantragten) Zahlungseinstellung oder eines Konkurses, einer Pfändung, sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird, einer Umschuldung, einer Situation, in der über das Vermögen nicht mehr frei verfügt werden kann, oder einer anderen ähnlichen Situation ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Expresszustellungsunternehmen Es steht ihm frei, den Umzugsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass er zur Zahlung einer Entschädigung oder eines Schadenersatzes verpflichtet ist. Die Forderungen der Expresszustellungsunternehmen des Auftraggebers sind in diesem Fall sofort fällig und zahlbar.
2. Im Falle von Expresszustellungsunternehmen berechtigt ist, die Vereinbarung aufzulösen, werden die Ansprüche von Expresszustellungsunternehmen vom Kunden unmittelbar nach der Auflösung. In diesem Fall Expresszustellungsunternehmen in keiner Weise Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Schäden und Kosten.
1. Wenn der Kunde schriftlich anzeigt Expresszustellungsunternehmen teilt mit, dass Expresszustellungsunternehmen über den Auftrag gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren muss, ist Expresszustellungsunternehmen verpflichtet, es sei denn, dies ist nach Auffassung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich. Expresszustellungsunternehmen notwendig ist, um sich mit Dritten abzustimmen, beispielsweise mit Dritten, die den Auftrag tatsächlich ausführen. In diesem Fall ist die Expresszustellungsunternehmen ist verpflichtet, den Kunden im Voraus um Erlaubnis zu bitten.
2. Im Falle von Expresszustellungsunternehmen Dritte zur (teilweisen) Ausführung des Auftrags hinzugezogen wurden, ist die Expresszustellungsunternehmen sollte ihnen die gleiche Vertraulichkeitspflicht auferlegt werden wie den anderen Parteien. Expresszustellungsunternehmen selbst an den Klienten gebunden sein kann.
Auf allen zwischen Expresszustellungsunternehmen Auf den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat oder wenn der Umzugsvertrag ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird.
Alle Streitigkeiten - auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden -, die sich zwischen den Parteien aus dem Vertrag oder den sich daraus ergebenden Vereinbarungen ergeben, werden von dem zuständigen Gericht im Bezirk des Sitzes der Parteien entschieden. Expresszustellungsunternehmenes sei denn, eine zwingende Rechtsvorschrift verhindert dies.